Informationen zur Schülerbeförderung
Informationen vom Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
365-Euro-Ticket MVV (Chipkarte)
Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen haben das 365-Euro-Ticket MVV als sogenannte Chipkarte erhalten. Die Chipkarte hat den Vorteil, dass sie nicht jedes Schuljahr ausgetauscht werden muss.
Am Ende des Schuljahres darf die Chipkarte also nicht weggeworfen oder vernichtet werden, sondern kann im nächsten Schuljahr weiterhin verwendet werden, wenn das Abo verlängert wird.
Sollte die Fahrkarte am Anfang des nächsten Schuljahres nicht mehr vorhanden sein, so ist dem Landratsamt von den Eltern eine Verlustmeldung mit aktuellem Porträtbild des Kindes und Schulstempel vorzulegen sowie eine Ersatzkartengebühr in Höhe von 15,- € zu bezahlen.
Auch wenn ein Schulwechsel vorgesehen ist, kann die Chipkarte in den meisten Fällen weiterhin genutzt werden (hier ist allerdings ein neuer Erfassungsbogen notwendig). Es ist ratsam, vor dem angedachten Schulwechsel Kontakt mit dem Landratsamt aufzunehmen (Schülerbeförderung), Tel.: 08041/505-276 oder per E-Mail an schuelerbefoerderung@lra-toelz.de.

Verlust- bzw. Diebstahlmeldung