Fahrtkostenerstattung

Informationen vom Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

365-Euro-Ticket MVV (Chipkarte)

Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 haben die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen das 365-Euro-Ticket MVV als sogenannte Chipkarte erhalten. Die Chipkarte hat den Vorteil, dass sie nicht jedes Schuljahr ausgetauscht werden muss.

Am Ende des Schuljahres darf die Chipkarte also nicht weggeworfen oder vernichtet werden, sondern kann im nächsten Schuljahr weiterhin verwendet werden.

Sollte die Fahrkarte am Anfang des nächsten Schuljahres nicht mehr vorhanden sein, so ist dem Landratsamt von den Eltern eine Verlustmeldung mit aktuellem Porträtbild des Kindes und Schulstempel vorzulegen sowie eine Ersatzkartengebühr in Höhe von 15,- € zu bezahlen.

Auch wenn ein Schulwechsel vorgesehen ist, kann die Chipkarte in den meisten Fällen weiterhin genutzt werden (hier ist allerdings ein neuer Erfassungsbogen notwendig). Es ist ratsam, vor dem angedachten Schulwechsel Kontakt mit dem Landratsamt aufzunehmen (Schülerbeförderung), Tel.: 08041/505-276 oder per E-Mail an schuelerbefoerderung@lra-toelz.de.

Erfassungsbogen zur Beantragung
Kostenfreiheit des Schulweges ab Schuljahr 2025/2026

Ab dem Schuljahr 2025/2026 können alle Anträge ab der 11. Jahrgangsstufe nur noch online gestellt werden. D. h. dass Schülerinnen und Schüler, die ab nächstem Schuljahr die 11. Jahrgangsstufe oder höher besuchen, über den Link zu Schulantrag online Ihren Antrag zur Kostenfreiheit des Schulweges stellen.

Hier kann man bei den vorgegebenen Anspruchsvoraussetzungen (Schwerbehinderung mind. 50 % mit dem Merkzeichen H, G, aG, oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII oder Kindergeld für mindestens 3 Kinder) die entsprechende Anspruchsvoraussetzung auswählen. Der Antrag muss zur Bestätigung im Sekretariat vorgelegt werden.

In der Regel werden keine neuen Bilder benötigt, da die meisten Schülerinnen und Schüler die Chipkarte schon besitzen und hier das Abonnement im Hintergrund verlängert werden kann. Ggf. müssen bei neuen Schülerinnen und Schülern noch Bilder nachgereicht werden.

Informationen zur Schülerbeförderung

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule